Spontandemos


Das Wichtigste vorab:

Wenn Menschen eine Versammlung ohne Anmeldung durchführen, dann dürfen die Cops diese deshalb nicht einfach auflösen. Sie kann trotzdem durchgeführt werden, wenn von ihr keine “Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung” ausgeht.

Denn auch eine Spontandemo wird grundgesetzlich geschützt. Das heißt, allein die Nichtanmeldung der Versammlung ist kein Grund, dass diese nicht durchgeführt werden darf. Die Demo muss sich jedoch augenblicklich aus einem aktuellen Anlass bilden, denn durch diese Augenblicklichkeit („Spontanität“) ist es unmöglich, die Anmeldefrist von 48 Stunden einzuhalten. Das heißt, die Spontanversammlungen müssen sich immer auf einen Anlass beziehen, der das Einhalten der Fristen unmöglich gemacht hat! Beispielsweise den unmittelbar bevorstehenden Vollzug einer Abschiebung, von der ihr gerade erfahren habt. Diese 48-Stunden-Frist bezieht sich übrigens nicht auf die Stunden bis zur Demo sondern bis zum Beginn der öffentlichen Bewerbung der Versammlung.

Bei dem aktuellen Anlass ist daher je nachdem eure Kreatvität gefragt. Bei einer vorherigen Bewerbung der Demo mit Postern oder online etc. wird es schwieriger, die Spontantität zu erklären.

Denn Spontanversammlungen entwickeln sich ungeplant aus einem momentanen Anlass, sodass sie praktisch nicht angemeldet werden können. Sie haben daher auch keine Veranstalter und keine:n Leiter:in. Weil die Anmeldung hier aus tatsächlichen Gründen unmöglich ist, entfällt die Anmeldepflicht vollständig. In der Realität muss aber zumindest damit gerechnet werden, dass einzelne Teilnehmer:innen zu Leiter:innen erklärt und später wegen der Nichtanmeldung strafrechtlich verfolgt werden. Wer dann Versammlungsleitung ist, ergibt sich im Zweifel aus der Situation heraus. Deshalb ist es in so einem Fall ratsam, dass niemand durch ihr:sein Handeln den Eindruck erweckt, Verantwortung für den Ablauf und die Versammlung im Allgemeinen zu tragen. Ebenso kann das Mitführen von Transpis und/oder Lautis dazu führen, dass die Cops die Spontanität der Demo anzweifeln.

Nur der Vollständigkeit halber:

Es gibt neben den Spontanversammlungen übrigens noch das Konstrukt der Eilversammlung. Eine Eilversammlung ist eine geplante Versammlung mit Veranstalter:in, die aber ohne Gefährdung des Demonstrationszwecks nicht innerhalb von 48 Stunden angemeldet werden konnte. Sie muss schnellstmöglich angemeldet werden. In beiden Fällen solltet ihr immer drauf verweisen, dass ihr gerade erst von dem Grund zu demonstrieren mitbekommen habt, es also spontan war.

 


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