Identitätsfeststellung

Eine Identitätsfeststellung (IDF, nicht zu verwechseln mit ED-Behandlung = erkennungsdienstliche Behandlung) ist die Feststellung eurer Identität, in der Regel durch eine Ausweiskontrolle.
Die Cops können aus vielen verschiedenen Gründen nach eurem Ausweis fragen:

1. zur polizeirechtlichen Gefahrenabwehr (§ 15 SächsPVDG)

  • wenn ihr euch an sogenannten gefährlichen Orten (von den Cops festgelegte Kriminalitätsschwerpunkte) aufhaltet (also nicht nur vorbei lauft),
  • wenn ihr euch an sogenannten gefährdeten Orten (zB Botschaften, Flughafen, Gerichte, Parteibüros, …) aufhaltet (also nicht nur vorbeilauft) und ein konkreter Verdacht besteht, dass ihr dort was vorhabt,
  • an Kontrollstellen zB. auf dem Weg zu Kundgebung/Demo, also Vorkontrollen,
  • wenn ihr euch innerhalb von Kontrollbereichen aufhaltet (also nicht nur durch-/vorbeilauft). Kontrollbereiche sind Teile des Stadtgebiets, die von den Cops zB im Zusammenhang mit Demos für bis zu 7 Tage festgelegt und meist veröffentlicht werden.
  • in 30 km Grenznähe zu Polen und Tschechien sowie an Autobahn-Raststätten, Bahn- und Flughäfen usw
  • innerhalb von „Waffenverbotszonen“

und wenn es die Cops aus sonst irgendwelchen Gründen für notwendig halten.

2. Aus strafprozessrechtlichen Gründen, wenn ihr einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werdet oder mögliche:r Zeug:in seid,
3. bei einer Verkehrskontrolle, hier dürfen die Cops aber nur Fahrer:in und nur Kfz-relevante Papiere (und Kofferraum wegen Verbandskasten, Warndreieck usw) überprüfen.

Die Cops können euch für die IDF solange vor Ort festhalten, nach euren Personalien fragen, euren Ausweis mit zum Streifenwagen mitnehmen, um eventuelle Fahndungen, Einträge in Datenbanken, offene Haftbefehle zu prüfen usw.

Grundsätzlich besteht keine Pflicht immer einen Ausweis dabeizuhaben. Wenn die Cops aber einen Grund für eine IDF haben und ihr euch nicht ausweisen könnt oder wollt, können sie euch und eure Sachen nach Ausweisdokumenten durchsuchen und sogar mit aufs Revier nehmen und dort gar ED-behandeln. Letzteres kann dadurch verhindert werden, dass ein:e Freund:in den Ausweis aufs Revier bringt.
Weitere unschöne Maßnahmen können sich jeweils anschließen – bis hin zur Hausdurchsuchung, wenn die Cops in euren Sachen bei der Suche nach dem Ausweis anders relevante Dinge finden..

Unsere Tips:

  • sächsische PolizeibeamtInnen haben sich selber nach § 11 Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz „bei der Ausübung ihrer Tätigkeit auf Verlangen des Betroffenen auszuweisen“, also euch gegenüber
  • immer nach Rechtsgrundlage und Begründung fragen,
  • nach Dienstnummer usw fragen
  • hinterher Gedächtnisprotokoll machen und in Sprechstunde kommen – alle Maßnahmen sind gerichtlich überprüfbar
  • einige Zeit später  Auskunftsanträge stellen bei Behörden, um zu erfahren was mit euren Daten passiert ist.

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