Das Landgericht Lüneburg hat beide Kessel für rechtswidrig erklärt,
daher steht allen Betroffenen Schadensersatz für die erlittene Ungemach
zu. Wichtig ist: Auch wenn ihr bisher nicht an irgendeinem Verfahren
beteiligt wart, bzw. 2010 ja gar niemand namentlich erfasst wurde, habt
ihr unter der Einkesselung gelitten und es steht euch dafür
Schadensersatz zu. Ihr müßt nur für den Fall einer Klage Zeugen
nachweisen können, könnt aber auch gegenseitig eure Anwesenheit bezeugen.
Mehr dazu in den Anleitungen zur Schadensersatzforderung, siehe www.widersetzen.de unter Aktionsbegleitung.