Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil, ohne dass eine Verhandlung bei Gericht stattgefunden hat.

Du hast nach Zustellung zwei Wochen Zeit Einspruch einzulegen (Zustelldatum auf dem gelben Umschlag – nicht wegwerfen!). Versäumst du den rechtzeitigen Einspruch, wird das Urteil rechtskräftig und du kannst nichts mehr dagegen machen. Die Strafe ergibt sich aus der Multiplikation (mal rechnen) von der „Anzahl der Tagessätze“ mit der „Höhe der Tagessätze“.

Je nach Anzahl der Tagessätze und deiner bisherigen Verurteilungen kann das bedeuten, dass die Verurteilung in deinem Führungszeugnis auftaucht. In jedem Fall wird die Verurteilung im Bundeszentralregister eingetragen, bei einer Kontrolle durch die Polizei, kann diese den Eintrag also abrufen.
Kontaktiere daher sofort nach Erhalt des Strafbefehls dein*e Anwält*in oder komm in die Sprechstunde von Ermittlungsausschuss und Roter Hilfe (jeden Freitag, 17.30 – 18.30 Uhr, linXXnet).

Du kannst den Einspruch auch selbst bei Gericht einlegen (Mehr dazu hier: https://antirepression.noblogs.org/boese-post/einspruch-widerspruch/), allerdings kommt es nach einem Einspruch für gewöhnlich zu einer Hauptverhandlung.
Wenn bereits klar ist, dass du dich vor Gericht durch eine*n Anwält*in vertreten lassen möchtest, kann es sinnvoll sein den Einspruch bereits durch deine*n Anwält*in formulieren zu lassen. Die Erfahrung zeigt, dass das Amtsgericht Leipzig bei einem Einspruch, der nicht durch eine*n Anwält*in gestellt worden ist, von weniger „Widerstand“, also von einer kürzeren Verfahrensdauer ausgeht und manchmal relativ kurzfristig eine Hauptverhandlung ansetzt. Das kann unter Umständen dazu führen, dass dein*e Anwält*in relativ wenig Zeit hat sich auf das anstehende Verfahren vorzubereiten. Es gibt keine generellen Aussagen dazu, aber wenn die Möglichkeit besteht, ist es ratsam den Einspruch durch eine*n Anwält*in stellen zu lassen.
Wenn das aber nicht möglich ist, weil die Frist zum Einspruch abläuft, bevor du einen Termin bei eine*r solidarischen Anwält*in bekommst, kannst du den Einspruch natürlich dennoch selbst stellen (siehe oben). Danach ist umgehend ein*e Anwält*in in der Sache zu konsultieren, damit du dich ausführlich beraten lassen kannst.

Du kannst den Einspruch später folgenlos zurücknehmen, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommt. Dazu muss der Einspruch bis zum Tag der Hauptverhandlung zurückgezogen werden.

Außerdem ist es möglich lediglich gegen die Höhe der Tagessätze Einspruch zu erheben. „Ein Tagessatz“ soll dein monatliche oder jährliche Einkommen pro Tag abbilden. Da das Gericht nichts über dein tatsächliches Einkommen weiß, wird dieser Wert in der Regel geschätzt. Die Höhe von eine Tagessatz liegt zwischen 1 und 30.000 Euro. Wenn der Tagessatz zu hoch geschätzt wurde, kannst du durch das offenlegen deiner Monatlichen Einkünfte (Kontoauszüge) einen niedrigeren Tagessatz erwirken.

Rote Hilfe Leipzig, Oktober 2025