Infos zu Repressionen am 15.01.2015

++ Sponti für Khaled ++ Stundenlanger Polizeikessel ++ Handy-Beschlagnahme ++

Wenige Tage nach dem Tod von Khaled kam es am 15.01.15 in Leipzig zu einer Spontandemonstration. Der 20jährige Khaled war in der Nacht vom 12. auf den 13.01.15 in Dresden tot aufgefunden worden. Trotz deutlicher Hinweise schlossen die Dresdner Cops zunächst ein Tötungsdelikt und eine rassistische Motivation aus.

Im Zusammenhang mit der Leipziger Sponti kesselten die Cops gegen 21:15 h in der Braustraße ca. 200 Menschen. Personalienfeststellungen, Durchsuchungen, Anfertigung von Fotos und Beschlagnahme von Handys bis in die frühen Morgenstunden waren die Folge. Anwohner*innen solidarisierten sich und brachten den Eingeschlossenen warme Decken und Getränke.

Gegen alle Eingekesselten läuft wahrscheinlich ein Ermittlungsverfahren wegen (schweren) Landfriedensbruchs. Bitte bewahrt einen kühlen Kopf! Die Teilnahme an einer Spontandemo ist nicht strafbar. Für eine Verurteilung müsste euch eine konkrete Beteiligung an Straftaten nachgewiesen werden. Macht den Cops die Arbeit nicht leichter: Stellt keine Videos oder Bilder von der Sponti ins Internet! In den nächsten Wochen werdet ihr voraussichtlich eine Vorladung von den Cops erhalten. Geht nicht hin! Macht keine Aussage! Hieraus können euch keine negativen Folgen entstehen. Redet auch nicht in der Kneipe oder in den sozialen Netzwerken im Internet über die Sponti. Keine Gerüchte! Keine Spekulationen! Keine Held*innen-Stories!

Mit der Handy-Beschlagnahme wollen die Cops an Videos und Bilder von der Sponti kommen. Die Cops interessieren sich auch dafür, wer in den Adressbüchern steht, welche Verbindungen es in der linken Szene gibt, welche SMS am Tag der Sponti versendet wurden; evtl. gibt es eine Funkzellenabfrage.

Auch für die Menschen die auf der Demo waren, aber nicht gekesselt wurden, gilt: Weder die Sim-Karte noch das Gerät sollten in Zukunft weiter benutzt werden! Gleiches gilt für die beschlagnahmten Handys, da nicht auszuschließen ist, dass Spionage-Software aufgespielt wurde.

Grundsätzlich: Ein Handy hat auf einer Demo nichts verloren! Keine*r fotografiert auf der Demo! Im Ernstfall ist es stets besser, sich rechtzeitig von Gerät und Karte zu trennen.

Ihr könnt euch auch mit den beschränkten Mitteln des bürgerlichen Rechtsstaats wehren: Gegen die Beschlagnahme könnt ihr Widerspruch einlegen und bei Gericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen und die Herausgabe eures Handys beantragen. Es ist aber völlig unklar wann und wie über diese Anträge entschieden wird. Beachtet zudem, dass parallel die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen euch weiterlaufen.

Es gilt: Nichts überstürzen! Es läuft keine Frist! Der EA-Leipzig bereitet Musteranträge und eine Info-Veranstaltung vor. Informiert euch dringend dort! Der EA-Leipzig kann euch vertrauenswürdige Anwält*innen vermitteln. Kommt in unsere Sprechstunde.

Termin Info-Veranstaltung für Betroffene:

Montag, 26. Januar 2015, 19:00 Uhr, Conne-Island

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Musterantrag für das Amtsgericht:

An das Amtsgericht Leipzig
-Ermittlungsrichter-
Bernhard-Göring-Str. 64
04275 Leipzig

Gegen die Beschlagnahme meines Handys (Angaben, die im Beschlagnahmeprotokoll stehen zur konkreten Bezeichnung) lege ich Widerspruch ein und beantrage die Herausgabe desselben an mich sowie gerichtliche Entscheidung gem. § 98 Abs. 2 S. 2 StPO.
Ich beantrage Akteneinsicht gem. § 147 Abs. 7 StPO und bitte um Benachrichtigung wann und wo ich die Akten einsehen kann bzw. die wesentlichen Abschriften erhalte. Die Benachrichtigung muß schriftlich an meine Adresse (xy-Str., Leipzig) erfolgen, da ich telefonisch nicht mehr erreichbar bin.

Eine eventuelle Begründung erfolgt erst nach der gewährten Akteneinsicht. Bis dahin mache ich von meinem Aukunftsverweigerungsrecht Gebrauch.

(ggf. mfG)

Unterschrift

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